Das Country-Tourenfahren (CTF), die breitensportliche Variante des Mountainbiking (MTB), soll jedem Radfahrer die Gelegenheit geben, sich abseits des Straßenverkehrs auf öffentlichen Feld- und Waldwegen sportlich zu betätigen und dort am organisierten Tourenfahren teilzunehmen.

Dabei sollen die Teilnehmer Fauna und Flora kennen lernen und für die Probleme der Umwelt sensibilisiert werden.

Veranstaltungsformen des Country-Tourenfahren:

CTF Tagesveranstaltung

Fahrten mit festgelegten, unterschiedlichen Entfernungsbereichen, gekennzeichneten Strecken und betreuten Kontrollstellen. Es wird ohne Zeitnahme gefahren.

CTF- Permanente

Jederzeit befahrbare Strecken mit festgelegten Entfernungsbereichen und Streckenverlauf ohne betreute Kontrollstellen. Sie sollen dem individuellen Fahrer zur Verfügung stehen, aber auch touristischen Aspekten entsprechen. Die Strecken sind meist nicht ausgeschildert.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen kann jeder interessierte Radfahrer. Zulässig sind Einzel-, Gruppen- oder Gemeinschaftsstarts. Näheres bestimmt die Ausschreibung des Ausrichters/Organisators.

Regeln für das Fahren mit dem Geländefahrrad

1.) Das Geländefahrrad gehört auf die dafür geeigneten Wege oder ordnungsgemäß ausgewiesenen Tourenstrecken und nicht in die geschützte Natur.

2.) Es ist nur ein technisch einwandfreies Geländefahrrad zu benutzen! Bremsen, Züge und Reifen sind vor einer Country-Tourenfahrt sorgfältig zu überprüfen. Damit wird technischem Versagen und einer Gefährdung insbesondere von Mensch und Tier vorgebeugt.

3.) Es ist nur auf geeigneten, ausreichend breiten Wegen und Straßen sowie Forst- und Almwegen zu fahren. Als ausreichend breite Wege gelten solche, auf denen ein Radfahrer und ein Wanderer unbehindert aneinander vorbeikommen

4.) Auf Fußgänger, also auch Wanderer, ist uneingeschränkte Rücksicht zu nehmen, da sie durch Radfahrer erheblich gefährdet werden können. Dies gilt insbesondere für Begegnungen von Radfahrern und Fußgängern auf Wegen und Pfaden. Deshalb muss für den CTF-Fahrer ein partnerschaftliches Miteinander mit Wanderern selbstverständlich sein.

5.) Größte Rücksichtnahme ist von CTF-Fahrern bei Begegnungen mit Wanderern gefordert. Notfalls muss abgestiegen werden. Den Vorrang regelt im Wald das jeweilige Landesgesetz. Es räumt dem Fußgänger ein absolutes Betretungsrecht ein.

6.) Neben den allgemeinen Verkehrsregeln, die sinngemäß auch abseits der Straßen berücksichtigt werden sollen, sind Verkehrszeichen, insbesondere Sperrschilder, unbedingt zu beachten. Bei der Planung von Strecken über gesperrte Wege ist vorher die Genehmigung der zuständigen Stellen einzuholen.

7.) Beim Bergabfahren ist besondere Sorgfalt walten zu lassen. Die Abfahrtsgeschwindigkeit soll so angepasst sein, dass Bergabfahrer innerhalb der halben überschaubaren Strecke zum Halten kommen können. Blockierbremsungen sind weitgehend zu vermeiden, da dadurch auf weicheren Böden unerwünschte Spurrillen entstehen und auf schotterbedeckten Fahrstraßen Bergwanderer belästigt und gefährdet werden können. Vor unübersichtlichen Kurven und auf schotterbedeckten Fahrwegen ist wegen des schwierigen Bremsmanövers besondere Vorsicht angezeigt.

8.) Reifenspuren sind generell zu vermeiden bzw. möglichst zu beseitigen. Rastplätze sollen grundsätzlich sauber verlassen werden.

(Auszug aus der Generalausschreibung Country-Tourenfahren 2010 des BDR)